FAQ
Was · Wo · Wer · Wie lange?
Was sind FSJ, BFD und FÖJ?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind gesetzlich geregelte Freiwilligendienste in Deutschland.
Sie ähneln sich im Ablauf, Zugang und Schwerpunkt.
Alle drei Freiwilligendienste – FSJ, BFD und FÖJ – bieten dir nach der Schule oder auch als Start für einen Berufswechsel (Plan B nach einem nicht so gelungenem Plan A), die Möglichkeit, dich praktisch zu engagieren, Neues zu lernen und dich zu orientieren und eine neue Perspektive zu entwickeln.
Alle drei Dienste…
… zählen als Wartesemester (Studium)
… werden oft als Praktikum anerkannt
… geben dir Zeit, dich auszuprobieren
… machen sich super im Lebenslauf!
Sind Türöffner in Firmen, die sich sozial, medizinisch, ökologisch und politisch engagieren. Und vielleicht bleibst du dort länger, wenn du da deine Berufung und dein Team findest.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede für dich:
Unterschied zwischen FSJ, BFD und FÖJ – einfach erklärt
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Start ab 15 Jahren möglich (mit Schulpflichtende)
- Einsatz in sozialen Bereichen: Kita, Schule, Krankenhaus, Jugendhilfe
- Auch als FSJ Kultur oder FSJ Digital (Socialmedia, Netzwerk-IT, ...) möglich
- Mindestens 25 Seminartage bei einem Jahr
- Dauer: 6–18 Monate
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Ab 15 Jahren, kein Höchstalter
- Gleiche Einsatzbereiche wie im FSJ möglich
- Mehr Flexibilität beim Startzeitpunkt
- Mindestens 25 Bildungstage bei einem Jahr
- Dauer: 6–18 Monate, auch länger für über 27-Jährige
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Start ab 15 Jahren möglich
- Umwelt- und Naturschutz im Mittelpunkt
- Einsatz z. B. in Nationalparks, Umweltbildung, Forst oder Landwirtschaft
- Mindestens 25 Bildungstage bei einem Jahr
- Dauer: 6–18 Monate
Dürfen Minderjährige ein FSJ, BFD oder FÖJ machen?
Ja. Und hier kommen jetzt für dich ein paar Fakten, die du wissen solltest.
Du kannst ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast.
Viele Träger setzen jedoch ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Voraussetzungen für unter 18-Jährige:
- Zustimmung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
- Jugendarbeitsschutz-Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (ärztliches Attest vor Einsatzbeginn)
- Eignung für den gewählten Einsatzbereich
Kurz gesagt: FSJ für Minderjährige ist möglich, wenn Alter, Schulpflicht, Elternzustimmung und Erstuntersuchung erfüllt sind.
Was ist die Jugendarbeitsschutz-Erstuntersuchung für Minderjährige im FSJ?
Wenn du minderjährig bist und ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beginnen möchtest, musst du vor Dienstantritt eine Jugendarbeitsschutz-Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz machen.
Diese Untersuchung prüft deine gesundheitliche Eignung und muss innerhalb von 14 Monaten vor FSJ-Beginn erfolgen.
Du brauchst dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein, den du bei deinem Einwohnermeldeamt oder Gesundheitsamt bekommst. Die ärztliche Bescheinigung reichst du vor Start bei deiner Einsatzstelle ein.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutz-Erstuntersuchung für Minderjährige im FSJ?
Anlaufstellen:
- Berlin: Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Bezirksämter
- Brandenburg: Gesundheitsamt deines Wohnortes
- Niedersachsen: Örtliche Gesundheits- oder Jugendämter
- Bremen: Gesundheitsamt Bremen
- Hamburg: Einwohnermeldeamt oder Infos der Freiwilligendienste Erzbistum Hamburg
Wie lange ist die Vollzeitschulpflicht?
Beispiele zur Dauer:
- Berlin - 10 Jahre (§ 42, 43 SchulG Bln)
- Brandenburg - 10 Jahre (§ 38 Bbg SchulG)
- Bremen - 9 Jahre (PDF)
- Hamburg - 9 Jahre (§ 37 HmbSG)
- Mecklenburg-Vorpommern - 10 Jahre (§ 41 SchulG M-V)
- Niedersachsen - 9 Jahre (§ 65, 66. NSchG)
- Nordrhein-Westphalen - 10 Jahre (§ 37 SchulG.NRW.)
- Sachsen - 9 Jahre (§ 28 Schulgesetz Sachsen)
Welche Vorteile hat ein FSJ / BFD für mich?
- Praxiserfahrung: Einblick in soziale Berufe
- Berufsorientierung: Entscheidungshilfe für die Zukunft
- Soziale & persönliche Entwicklung
- Anerkennung als Wartesemester & für Studiengänge
- qualifiziertes Zeugnis & Empfehlung für spätere Bewerbungen
- Studienzugang an Fachschulen, Fachhochschulen und Unis durch en Erwerb der Fachhochschulreife (Einige Bundesländer)
Wann beginnt das FSJ / BFD / FÖJ ?
Die Freiwilligendienste beginnen in der Regel am 1. September eines jeden Jahres. Generell stellt die tjfbg gGmbH jedoch das laufende Jahr über ein, sofern es freie Einsatzstellen gibt. Solltest du jedoch jetzt schon wissen, dass du gerne ein FSJ absolvieren möchtest, dann warte nicht zu lange mit deiner Bewerbung, da dadurch die Aussichten auf deine „Traumstelle“ erhöhst.
Wo kann ich überall ein FSJ / BFD absolvieren?
Bei uns kannst du in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland ein FSJ absolvieren.
Zeugnis - Zertifikat - Fachhochschulreife
Bekomme ich ein FSJ Zeugnis?
Nach dem FSJ stellt dir eine Einsatzstelle ein FSJ Zeugnis aus. Darin wird beschrieben, in welchen Einsatzbereichen du in der Einsatzstelle tätig warst und in welchem Umfang.
Das Zeugnis bescheinigt dir echte Berufserfahrung und kann das Zünglein an der Waage sein, ob du oder die Konkurrrenz den Job oder den Studienplatz bekommt.
Bekomme ich das FSJ Zertifikat?
Zwei Wochen vor Ende deines FSJ bekommst Du ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass du wirklich einen Freiwilligendienst, wie das FSJ, den BFD oder das FÖJ abgeleistet hast. Das Zertifikat stellt außerdem in einigen Bundesländern den praktischen Teil der Fachhochschulreife dar, für die Anerkennung der Fachhochschulreife.
FSJ praktischer Teil der Fachhochschulreife?
Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch "Fachabitur" genannt, berechtigt in vielen Bundesländern zum Studium von Fachhochschul-Studiengängen.
In einigen Bundesländern ist damit unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Studium an einer Universität möglich. (Quelle: Freie Universität Berlin)
Wichtig zu wissen: Bildung Ländersache ist und die Bestimmungen in den Bundesländern und freien Städten sind unterschiedlich.
Nachfolgend erklärt ist das an den Beispielen Berlin und Brandenburg.
Wo du die Fachhochschulreife in deinem Bundesland beantragen kannst und wie, das erklären im Abschnitt "Wo beantrage ich die Fachhochschulreife/Fachabi"
Wie erhalte ich die Anerkennung der Fachhochschulreife / Fachabi?
Du hast ein Abgangszeugnis der gymnasialen Oberstufe, das deinen theoretischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt.
Nach 12 Monaten FSJ hast du mit dem FSJ-zertifikat den praktischen Teil der Fachhochschulreife.
Stell mit den beiden Dokumenten einen Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife in deiner zuständigen Behörde.
Die genauen Regeln sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Für Berlin: Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife - Folge dem Link auf die offizielle Seite der Berliner Senatsverwaltung. Sie erkennt deine Fachhochschulreife an und erklärt, wie die Voraussetzungen sind.
Hinweise zur Erlangung der Fachhochschulreife - PDF
Verwaltungsvorschrift Schule Nr.9/2018 - PDF
Für Brandenburg: Folge dem Link auf die Seite des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport Brandenburg
Fachhochschulreife - durch schulischen und praktischen Teil (Voraussetzungen)
Wo beantrage ich die Fachhochschulreife / Fachabi
Stell einen Antrag auf Anerkennung der Fachhochschulreife in deiner zuständigen Behörde.
Fachhochschulreife Brandenburg
Fachhochschulreife Niedersachsen
Fachhochschulreife Nordrhein-Westfalen
Wie komme ich in Berlin an die Fachhochschulreife / Fachabi
Wenn du dann beantragst mit dem Agbgangszeugnis Q2 und dem FSJ Zertifikat bei der Berliner Senatsverwaltung die Fachhochschulreife. Bitte lies das aber hier auf der Berliner Senatsseite genau nach.
Was kann ich in Berlin mit der Fachhochschulreife / Fachabi studieren?
An Fachhochschulen alles studieren.
In Brandenburg wie mit einem Fachabi an Unis.
Es gibt für Berlin einen "Bypass". Du studierst bei deinem Arbeitgeber tjfbg dual soziale Arbeit an der HSAP (B.A.) und anschließend studierst du berufsbegleitend an der HSAP den Studiengang Inklusive Bildung im Elementar- und Primarbereich (M.A.), also Lehramt.
Wird das FSJ als Vorpraktikum für eine Ausbildung oder ein Studium anerkannt?
Ja, viele Fachhochschulen, Hochschulen und Ausbildungsbetriebe erkennen das FSJ als Vorpraktikum an, besonders in den Bereichen Soziales, Pädagogik und Medizin.
Verdienst · Arbeitszeit · Urlaub · Unterkunft
Gibt es Gehalt im FSJ, BFD oder FÖJ?
Ja, du erhältst ein monatliches Taschengeld. Das wird im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelt.
Das Taschengeld fällt bei unterschiedlichen Trägern und Einsatzstellen unterschiedlich hoch aus.
Zusätzlich kann es Verpflegung, Unterkunft, eine Fahrtkostenerstattung oder andere Zuschüsse geben.
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es im FSJ?
Es gibt die Modelle Teilzeit und Vollzeit. Es kommt hierbei darauf an, ob dein Träger oder die Einsatzstelle auch Teilzeitmodelle anbieten.
Auch ist Wichtig, dass du für die Fachhochschulreife via Freiwilligendinst, wie FSJ / BFD / FÖJ ein Vollzeitmodell brauchst. Vollzeit kann in den den verschiedenen Anerkennungsbehörden in den unterschiedlichen Bundesländern eine unterschiedliche Bedeutung haben, zum Beispiel für die Anerkennung der Fachhochschulreife.
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es im FSJ der tjfbg?
Die tjfbg bietet Freiwilligendienste in den folgenden Arbeitszeit-Formaten an:
25 Stunden
30 Stunden
35 Stunden
39 Stunden
Dazu beraten wir Dich gerne ausführlich.
Wie genau die Arbeitszeiten im FSJ/BFD/FÖJ?
Das hängt von deiner Einsatzstelle ab. Denn die Arbeitszeiten in Krankenhäusern und Kitas sind andere als in Jugendzentren oder Schulen. So kann es also auch vorkommen, dass du auch mal am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh- oder Spätschicht) arbeitest. Das gilt auch für BFD und FÖJ (zum Beispiel Tierversorgung)
Urlaub: Habe ich während der Zeit Anspruch auf Urlaub?
Ja, selbstverständlich kannst du während deines FSJ auch Urlaub nehmen. Aktuell stehen dir bei unserem Träger 30 Urlaubstage bei einem zwölfmonatigen FSJ zu.
Bieten FSJ-Einsatzstellen eine Unterkunft?
Aktuell haben wir leider keine Einsatzstelle, die zusätzlich noch eine Unterkunft oder ein Zimmer für die Freiwilligen zur Verfügung stellt. Die meisten Freiwilligen wohnen während des Jahres noch bei Ihren Eltern. Einige wagen jedoch auch den großen Schritt und wohnen während des FSJs in einer eigenen Wohnung oder in einem WG-Zimmer.
Kindergeld / (Halb-)Waisenrente · Fahrtkosten
Während des FSJ / BFD / FÖJ besteht Anspruch auf Kindergeld und (Halb-)Waisenrente ?
Während des Freiwilligendienstes kannst du weiterhin Kindergeldbeziehen, sofern du noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hast. Auch die (Halb-)Waisenrente wird während des Freiwilligendienstes weitergezahlt. Für die Beantragung stellen wir dir eine entsprechende Bescheinigung aus. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag.
Bekomme ich eine Fahrkarte für den ÖPNV gestellt?
Die tjfbg gGmbH kann keine Fahrtkosten zur oder von der Einsatzstelle erstatten. Die tjfbg gibt aber einen Zuschuss zum Deutschlandticket, wenn du bei der tjfbg das FSJ absolvierst, für den Zeitraum deines FSJ.
Gibt es vergünstigte ÖPNV Tickets für das FSJ / BFD / FÖJ ?
In einigen Bundesländern gibt es auch vergünstigte Tarife, auf die die Freiwilligen zurückgreifen können (Bspw. In Berlin oder NRW das Azubi-Ticket).
Muss ich mein Ticket zu den Seminaren im FSJ / BFD / FÖJ selbst bezahlen?
Die Fahrtkosten zu den Seminaren bzw. von den Seminaren nach Hause werden vom Träger oder der Einsatzstelle bezahlt, sofern du das das Bundesland verlässt, in dem du wohnst und arbeitest.
Während des FSJ / BFD / FÖJ versichert?
Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis. Das FSj / BFD / FÖJ übernimmt Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung während der Dauer des Freiwilligendienstes. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von uns übernommen. Wenn du 12 Monate Freiwilligendienst absolvierst, erhältst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG).
Seminare · Aussichten
Muss ich an FSJ-, BFD- und FÖJ-Seminaren verpflichtend teilnehmen?
Bei einem 12-monatigen FSJ besuchst du mindestens 25 Seminartage. Die tjfbg gGmbH organisiert die Seminartage so, dass du zum einen Einzelseminare in der für dich zuständigen Region belegst, als auch auf Seminarreise gehst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise dafür werden vollständig von uns übernommen.
Die Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH begleitet als anerkannter Träger zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes die Freiwilligen während ihres Freiwilligendienstes in den jeweiligen Einsatzstellen. Dabei steht die tjfbg gGmbH für eine kontinuierliche und kompetente pädagogische Betreuung. Der Träger stellt zudem sein gesamtes Trägernetzwerk zu Verfügung, um dir im FSJ vielfältige Möglichkeiten zu geben, Praxiserfahrung zu sammeln und neue berufliche Perspektiven einzunehmen – auch beim Träger.
Bewerbungen und der Einstieg in einen Freiwilligendienst sind grundsätzlich jederzeit möglich.
Wehrersatzdienst / Zivildienst
Fragen und Antworten zu Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Zivildienst, FSJ und BFD
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Zivildienst, Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wir informieren dich über den aktuellen Rechtsstand und zeigen, welche Bedeutung diese Themen für ein FSJ oder einen BFD haben können.
Werde ich derzeit verpflichtend zum Wehrdienst einberufen?
Nein. Die Wehrpflicht besteht zwar weiterhin. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wird derzeit jedoch niemand verpflichtend zum Grundwehrdienst einberufen.
Eine sogenannte Bedarfswehrpflicht müsste der Bundestag nach § 2a Wehrpflichtgesetz erst durch ein weiteres Gesetz einsetzen. Erst dann könnten geeignete Wehrpflichtige abhängig vom Bedarf der Bundeswehr verpflichtend einberufen werden.
Unabhängig davon wurde die Wehrerfassung wieder eingeführt. Männliche Betroffene, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, müssen grundsätzlich den Fragebogen beantworten. Für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Die verpflichtende Musterung für Männer des Geburtsjahrgangs 2008 soll am 1. Juli 2027 beginnen.
Kann ich statt Wehrdienst ein FSJ oder einen BFD machen?
Du kannst im Ehebungsbogen der Bundeswehr angeben, dass du derzeit nicht zu einem freiwilligen Wehrdienst bereit bist.
Anschließend kannst du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) beginnen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dich der Freiwilligendienst von einer möglicherweise später eingeführten Dienstpflicht befreien würde.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein FSJ oder BFD künftig berücksichtigt oder anerkannt würde, ist derzeit offen. Deshalb kann dir momentan niemand garantieren, dass ein FSJ oder BFD an die Stelle eines später verpflichtenden Wehr- oder Zivildienstes treten könnte.
Wird ein FSJ oder BFD auf einen späteren Wehr- oder Zivildienst angerechnet?
Ob ein bereits absolviertes FSJ oder ein bereits absolvierter BFD später auf eine Dienstpflicht angerechnet würde, ist derzeit offen.
Nach § 14c Zivildienstgesetz ist die Anerkennung eines FSJ oder Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) an besondere Voraussetzungen gebunden. Insbesondere muss die Verpflichtung nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eingegangen werden. Eine automatische rückwirkende Anerkennung eines vorher absolvierten Freiwilligendienstes sieht diese Vorschrift nicht vor.
Der Bundesfreiwilligendienst wird in § 14c Zivildienstgesetz nicht genannt.
Ist es sinnvoll, jetzt ein zwölfmonatiges FSJ oder einen BFD zu machen?
Ja, wenn du ohnehin einen Freiwilligendienst machen möchtest. Du kannst praktische Erfahrungen sammeln, dich beruflich orientieren und herausfinden, welcher Arbeitsbereich zu dir passt. Abhängig von deinen persönlichen Voraussetzungen kann ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst außerdem beispielsweise als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden.
Wo kann ich einen Ersatzdienst leisten?
Ein neuer ziviler Ersatzdienst ist derzeit noch nicht geregelt. Deshalb steht auch noch nicht fest, in welchen Einrichtungen er geleistet werden könnte.
Das Zivildienstgesetz besteht weiterhin. Es enthält bereits gesetzliche Regelungen für den Zivildienst anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Derzeit werden jedoch keine Kriegsdienstverweigerer aufgrund einer allgemeinen Einberufung zum Grundwehrdienst regulär zum Zivildienst herangezogen.
Wie ein Zivildienst bei Einführung einer Bedarfswehrpflicht praktisch organisiert würde, welche Beschäftigungsstellen zur Verfügung stünden und ob die bestehenden Regelungen dafür geändert würden, ist noch offen.
Beim früheren Zivildienst waren Zivildienstleistende vor allem in sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen tätig, beispielsweise:
- in Krankenhäusern und Kliniken,
- in Alten- und Pflegeeinrichtungen,
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
- im Rettungsdienst und Krankentransport,
- bei sozialen und pflegerischen Diensten,
- in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- in Schulen, Kitas und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen,
- teilweise im Natur- und Umweltschutz.
Es ist daher denkbar, dass ein künftig praktisch reaktivierter Zivildienst wieder in ähnlichen Bereichen geleistet werden könnte. Welche Einrichtungen tatsächlich als Beschäftigungsstellen anerkannt würden, lässt sich derzeit jedoch nicht verlässlich vorhersagen.
Könnte ich einen Zivildienst oder Wehrersatzdienst bei Einstieg-Statt-Auszeit tjfbg leisten?
Sollten FSJ oder BFD künftig als Ersatz für eine Dienstpflicht anerkannt werden, könnte ein solcher Freiwilligendienst möglicherweise auch bei uns geleistet werden. Wir bieten Freiwilligendienste unter anderem in Schulen, Kitas sowie weiteren sozialen und pädagogischen Einrichtungen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an.
Eine spätere Anerkennung als Ersatz für eine Dienstpflicht können wir derzeit jedoch nicht zusichern.
Wie ist der aktuelle Rechtsstand zum Wehrdienst, Wehrersatzdienst und Zivildienst?
Rechtsgrundlagen: §§ 2 und 2a Wehrpflichtgesetz, §§ 13a, 13b und 15a Wehrpflichtgesetz sowie §§ 1, 1a, 4 und 14c Zivildienstgesetz.
Stand: 5. August 2026. Die gesetzlichen Regelungen zum Wehr- und Zivildienst können sich ändern. Eine verbindliche Zusage zur späteren Anerkennung eines FSJ oder BFD ist derzeit nicht möglich.
Die amtlichen Informationen zum neuen Wehrdienst bestätigen, dass der Wehrdienst gegenwärtig freiwillig bleibt, Männer den Fragebogen beantworten müssen und die verpflichtende Musterung des Jahrgangs 2008 am 1. Juli 2027 beginnen soll.